01.04.2021
2 Millionen Euro für Museen in ländlichen Räumen im Programmteil “Landwirtschaftliche Museen”
Ab dem 1. April 2021 können landwirtschaftliche Museen in Gemeinden und Kleinstädten mit bis zu 30.000 Einwohnern Anträge für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen beim Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) stellen. Die Förderung soll den Betrieb und die Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Museen stärken und diese zukunftsfest gestalten. Damit wird ein Beitrag zur kulturellen Teilhabe und Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen überall in Deutschland geleistet. Die oft von ehrenamtlichen Strukturen getragenen landwirtschaftlichen Museen vermitteln die Geschichte der Landwirtschaft und zeigen auch, wie rasant sich die Agrarbranche in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat.
Der Präsident des DVA, Prof. Alfried Wieczorek zum neuen Teilprogramm: „Wir freuen uns, dass das ‚Soforthilfeprogramm für Heimatmuseen‘ um einen bedeutenden Teil erweitert wurde. Mit der speziellen Sparte für die landwirtschaftlichen Museen in den ländlichen Räumen können wir nun gezielt die Häuser fördern, die sich mit der Geschichte und der Entwicklung zu unserer heutigen so selbstverständlichen Ernährungswirtschaft befassen und diese einem breiten Publikum zugänglich machen.“
Museen in den ländlichen Räumen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, können für investive Maßnahmen, wie beispielsweise den Bauunterhalt und die Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, sowie mediale Ausstattungen gefördert werden. Auch Investitionen für Maßnahmen der Vermittlung, wie die Ausstattung von Räumen zur Durchführung von Gruppenprogrammen, Erstellung von Führungsmaterialien und Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und Diversität sind förderfähig.
Die beantragte Fördersumme kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben ist erforderlich
Antragsberechtigt sind Museen, die von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts geführt werden.
Die Anträge können ab dem 1. April 2021 beim DVA unter www.dva-soforthilfeprogramm.de gestellt werden. Die Antragsfrist endet, sobald die Mittel verbraucht sind, spätestens jedoch am 31.12.2021.
Der Programmteil zur Förderung landwirtschaftlicher Museen gehört zum „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“, das durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert wird. Der Programmteil „Landwirtschaftliche Museen“ wird mit 2 Millionen Euro vom BMEL finanziert. Die BKM hat den Programmteil zu „Heimatmuseen“ in 2020 mit 2,5 Millionen Euro gefördert und setzt diesen ab 2021 mit 1,5 Millionen Euro fort – die Ausschreibung ist seit 1. März 2021 veröffentlicht. Die Höhe der gesamten Förderung für Heimat- und landwirtschaftliche Museen im Programm „Kultur in ländlichen Räumen“ aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) in den Haushaltsjahren 2020-22 beträgt somit insgesamt 6 Mio. Euro.
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ wird vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumbund e.V. (DMB) durchgeführt.