29.09.2022
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ erhält weitere 350.000 Euro
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stärkt weiter die Kultur in ländlichen Räumen: Insgesamt stehen für das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ jetzt 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Seit Juli können regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Gemeinden mit maximal 20.000 Einwohnern beim Deutschen Verband für Archäologie (DVA) Anträge auf Förderung im „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ stellen.
Das Programm unterstützt die Museen unter anderem in den Bereichen Ausstellungsmodernisierung, Barrierefreiheit, Bauunterhalt, Organisation und Vermittlung. Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen reicht von der Erneuerung der Ausstellungsbeschriftung, über den Einbau von Treppenliften, die Anschaffung von Möbeln und die Einführung eines neuen Kassensystems bis hin zur Reparatur historischer Technik.
Prof. Dr. Matthias Wemhoff, Geschäftsführer des DVA: „Wir sind wirklich froh, dass die BKM weitere Mittel für das Soforthilfeprogramm bereithält. Das ist in diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit. Die Museen haben noch nicht die Folgen der Corona-bedingten Schließungen verkraftet, nun kommen angesichts der Inflation neue Herausforderungen auf sie zu. Hier Gelder zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise die steigenden Energiekosten der Museen durch die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung etwas abzufedern, ist für sie eine enorme Hilfe.“
Der Höchstbetrag pro Förderung beträgt 25.000 Euro. Erforderlich ist das Einbringen eines Eigenanteils von 25 Prozent der Gesamtkosten. Die geförderten Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Der DVA setzt das Förderprogramm in Kooperation mit dem Deutschen Museumbund e.V. (DMB) um, berät und begleitet die Antragssteller bei den geplanten Maßnahmen und koordiniert die Verwendung der Mittel.
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ wird im Programm „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.